ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Reservationen und Bezahlung
Reservationen werden mit der Begleichung der Gesamtrechnung rechtsgültig. In der Regel erfolgt die Begleichung der Gesamtrechnung per Kartenzahlung, in Ausnahmefällen und in Absprache, per Rechnung/Banküberweisung. Die Banküberweisung hat in Schweizer Franken und innert 10 Tagen zu erfolgen. Andernfalls wird die Ferienwohnung umgehend wieder frei und buchbar. Die gesetzlichen Kurtaxen werden direkt mit dem Mietpreis verrechnet.
2. Annullationsbedingungen
Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt aber für den Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist. Es gelten folgende Bestimmungen:
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ab Buchungsdatum bis 42 Tage vor Mietbeginn CHF 200.00 Buchungs- und Bearbeitungsgebühr
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41 bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
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13 bis 7 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
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6 Tage vor Mietbeginn oder Nichterscheinen (no-show) in der Ferienwohnung sowie bei Frühzeitiger Abreise 100% des Mietpreises
Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung wird empfohlen.
3. Beanstandungen
Die Unterkunft wird dem Mieter in gereinigtem Zustand möbliert und eingerichtet übergeben. Beanstandungen der Wohnung haben bei der Übernahme der Wohnung zu erfolgen. Andernfalls wird angenommen, dass sich die Wohnung samt Inventar in verabredetem, vertragsgemässem guten Zustand befunden hat. Beschädigungen an der Unterkunft sowie beschädigte oder fehlende Inventar- und Einrichtungsgegenstände sind dem Vermieter sofort mitzuteilen und vom Gast in bar und nicht in natura zu vergüten bzw. zu ersetzen. Am Ende der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter die Schlüssel zu übergeben und die Unterkunft sowie das Inventar in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben.
4. Höhere Gewalt
Verhindern Höhere Gewalt, Ereignisse die nicht voraussehbar sind wie Umweltkatastrophen oder Naturgewalten eine An- bzw. Abreise von-nach Bergün oder Verhindern andere Gründe, die ebenfalls nicht zu beeinflussen sind, das Erbringen der Leistungen, Besteht keine Haftung des Vermieters. Dem Mieter steht kein Recht auf Vertragsauflösung, Mietpreisminderung oder Schadenersatz zu.
5. Weitere Bestimmungen
Die Wohnung darf weder ganz noch teilweise in Untermiete geben werden. Die Wohnung darf ferner nur von derjenigen Anzahl Personen bewohnt werden, wie im Mietvertrag vereinbart.
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Benutzung des Parkplatzes vor dem Haus auf eigene Haftung.
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Die Hausordnung ist integrierter Bestandteil des Mietvertrages.
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Selbstverschuldete Beschädigungen am Haus, Garten oder am Inventar sind vom Mieter zu tragen.
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Wo dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Für allfällige Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt der Ort des Mietobjekts als Gerichtsstand. Massgebend ist schweizerisches Recht.
Bergün, Dezember 2020 Ursina und Reto Barblan